Studienfahrten und Erkundungen
des Vereins für Heimatkunde



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Der Verein für Heimatkunde ist kein "Reiseveranstalter" im Sinne des Gesetzes.
Mitfahrende verzichten auf alle Ansprüche und insbesondere auf Schadensersatz,
die durch Fehler in der Planung und durch Fahrlässigkeit entstehen.
Davon ausgenommen wären ggfs. Ansprüche gegen die beauftragten Bus- und andere Transportunternehmen,
falls sie ihre Sorgfaltspflichten verletzten.

Mitfahren können in erster Linie Vereinsmitglieder und deren Angehörige,
gelegentlich auch Nichtmitglieder.
Die jeweils veröffentlichten Anmeldeverfahren und -termine sind verbindlich zu beachten.