Der Verein für Heimatkunde ist kein "Reiseveranstalter"
im Sinne des Gesetzes.
Mitfahrende verzichten auf alle Ansprüche und insbesondere
auf Schadensersatz,
die durch Fehler in der Planung und durch Fahrlässigkeit entstehen.
Davon ausgenommen wären ggfs. Ansprüche gegen die beauftragten
Bus- und andere Transportunternehmen,
falls sie ihre Sorgfaltspflichten verletzten.
Mitfahren können in erster Linie Vereinsmitglieder und deren
Angehörige,
gelegentlich auch Nichtmitglieder.
Die jeweils veröffentlichten Anmeldeverfahren und -termine
sind verbindlich zu beachten.